Physiotherapeut (m/w/d) und Masseur und med. Bademeister (m/w/d) in Voll-/Teilzeit gesucht

 

Wir suchen zur Unterstützung unseres familiären, fröhlichen Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Physiotherapeuten/in und eine/n Masseur/in und med. Bademeister/in fester Voll- oder Teilzeiteinstellung.

 

Über uns:

Unser physiotherapeutisches Rehazentrum besteht seit 1999 und arbeitet in den Schwerpunktbereichen Orthopädie, Chirurgie, Neurologie und rehabilitative Medizin mit den ortsansässigen Ärzten und Kliniken zusammen. Wir sind eine modern ausgestattetes Physiotherapiezentrum mit ansprechenden Räumlichkeiten und einer großen Trainingsfläche für KGG sowie T-Rena. 

Zudem betreiben wir einen chipkartengesteuerten Kraft-Ausdauer-Zirkel der Firma milon industries. Dort beraten Sie unsere Kunden kompetent, weisen sie an den Geräten ein und betreuen das Training.

Seit 2019 besitzen wir zusätzlich die Zulassung des sektoralen Heilpraktikers auf dem Gebiet der Physiotherapie. Wir bieten unseren Patienten ein komplexes und äußerst kompetentes Umfeld im Sinne ihrer Gesundhei

 

Was wir dir bieten:

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • eine gute Vergütung und zusätzliche Sonderleistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • große moderne Praxis mit Gerätebereich und modernsten Geräten
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen (Freistellung/finanzielle Unterstützung)
  • regelmäßige Teammeetings
  • Berücksichtigung individueller Wünsche im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung
  • ein erstklassiges, eingespieltes Team und eine familiäre Atmosphäre
  • volle Unterstützung durch unsere fleißigen Anmeldekräften

 

Was wünschen wir uns von dir:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung /Studium zum Physiotherapeuten
  • Berufsanfänger sind ebenfalls herzlich willkommen
  • die Fähigkeit zum selbstständigen, eigenverantwortlichen Arbeiten
  • Kommunikationsfreude und Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein uns Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft Patienten einzeln zu behandeln (MT/KG usw.), als auch an den Geräten zu betreuen (KGG)

 

Art der Stelle: Vollzeit, Teilzeit, Festanstellung

Arbeitsstunden: 20 – 40 Std. pro Woche

Arbeitszeiten: Montag – Freitag

 

Haben wir dein Interesse geweckt?

Dann bewirb dich ganz einfach per E-Mail unter info(at)rehazentrum-ahrensburg.de oder telefonisch unter 04102 – 82 47 00.

 

Wir freuen uns auf dich!

 

Der neue Milon Q-Zirkel exklusiv im Rehazentrum Ahrensburg!!!

Seit dem 23.11.2020 können Sie bei uns im Rehazentrum Ahrensburg an dem neuen milon Q-Zirkel trainieren. Machen Sie vorher eine physische Bewegungsanalyse mit dem Milonizer 3.0. Im gleichen Atemzuge werden die Geräte durch einen Körperscan auf Ihre Größe eingestellt!

Die Geräte bieten Ihnen einen Live-Feedback und erhöht somit den Trainingserfolg.

Vorher haben wir unseren Trainings- und Therapiebereich renoviert. Die Abstände zwischen den Geräten haben wir ebenfalls erweitert, um eine corona-sichere Trainingstherapie zu gewährleisten. Zusammen mit unserem straffen Desinfektionsplan, sowie die Luftreinigungsgeräte steht unser Hygienekonzept und macht uns zum sichersten Gesundheitstraining in Ahrensburg.

Sichern Sie sich jetzt einen Platz an dem neuen Milon Q-Zirkel! Durch unser strenges Hygienekonzept ist die Mitgliederzahl begrenzt.

Wir freuen uns auf Sie!

Der neue Q-Zirkel ist da!!!

Wir haben unter Corona-Gesichtspunkten renoviert und den neuen Q-Zirkel in Betrieb genommen. Wir sind begeistert von den neuen Geräten. Auch für gesetzlich Versicherte stehen jetzt Milon Q Geräte zur Verfügung. Mit Verordnung darf trainiert werden.

Der neue Q Zirkel Video

Urteil: PKV muss die vollen Kosten für Physiotherapie erstatten

Informationen für Privatpatienten

Probleme bei der Kostenerstattung?

Einige Privatpatienten berichten uns, dass die Kostenerstattung durch die PKV für die eingereichte Rechnung der ärztlich verordneten Therapie nicht akzeptiert wird und teilweise sogar abgelehnt wird.

Die Krankenversicherungen berufen sich – unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Honorarforderung – darauf, dass die berechneten Behandlungshonorare nicht „angemessen“ wären.

Einzelne Krankenversicherungen akzeptieren sogar nur die Beihilfesätze für Versicherte des öffentlichen Dienstes, obgleich selbst das Bundesministerium des Inneren diese Sätze als nicht kostendeckend erachtet. Die Versicherer verkennen die Rechtslage.

In Deutschland gibt es mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile zu dieser Problematik.

 

Urteil: PKV muss die vollen Kosten für Physiotherapie erstatten

Private Krankenversicherer (PKV) müssen die vollen Kosten für Physiotherapie erstatten. Es sei nicht rechtens, die Höhe der Leistungen auf die Gebühren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu begrenzen. Das entschied kürzlich das Landgericht (LG) Frankfurt in einem Urteil vom 17.11.2016 (Aktenzeichen 2-23 O 71/16).

Das Gericht gab einer Versicherten Recht, deren Kasse nach einer ärztlich verordneten physiotherapeutischen Behandlung die Kosten nicht in voller Höhe erstattet hatte.

Die PKV berief sich auf ihre Tarifbedingungen, nach denen die „Gebühren und Kosten im tariflichen Umfang bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen ärztlichen Gebührenordnungen erstattungsfähig“ seien.

GOÄ gilt nicht für Physiotherapeuten

Das sah das Gericht allerdings anders: Die Gebührenordnung für Ärzte gelte nicht auch für Physiotherapeuten. Die Meinung der Beklagten, Physiotherapeuten dürften nicht höher abrechnen als Ärzte, sei dementsprechend haltlos.

Das LG Frankfurt hielt es ferner für unzulässig, dass die Kasse die Höhe der Erstattung auf die „ortsüblichen“ Behandlungssätze der Physiotherapeuten begrenzte. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§ 192 Abs. 2 VVG) entfalle die Leistungspflicht der Kasse nur bei Gebühren, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.